Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Parchim 02, auf der B 191, im Abschnitt 180, in Höhe km 10,440, in Richtung Ludwigslust begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 73 km/h

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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