Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemarkung Seelze, auf der BAB 2, km 242,356, RF Dortmund. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messsystem VIDIT VKS 128 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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