Am11.12.wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldbrunn auf der A 3, Ri. Passau-Linz, Abschnitt 360, km 2,046 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing
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