Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 22 km/h auf der BAB 72, bei km 27,8, Fahrtrichtung Hof – Leipzig außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES8.0 mit Foto122 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen
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