Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, auf der Oldenburger Straße, B 436, Zoostraße, Rtg. Leer die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Radarmessung mit LEIVTEC XV3 mit Foto ergab km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer
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