Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mannheim, auf der Neuostheimer Straße, Höhe Zähringer Straße, Ri. Seckenheimer Hauptstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät Vitronic PoliScan Speed mit Frontfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 71 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim
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