Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde a.d. BAB 14, zw. LG Brandenburg und BAB 24, bei km 353,7, AS Ludwigslust die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 32 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren ergab 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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