Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 158,587, Fahrtrichtung Berlin um 22 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: speedophot RADAR 152 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt

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