Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, 70499 Stuttgart B 295 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 114 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 54 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart

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