In Bornheim, auf der L 408, Gem. Bornheim, bei km 1.0, FR Bornheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät und Foto 114 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen
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