Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften im Steddorfer Kreuz, auf der B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf, FR Uelzen um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Traffiphot stat. Geschw., Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen

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