Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 09661, Hainichen, OT Schlegel, Straße des Friedens, B 169, 143 m bis Mitte Abzweig Schlegeler Str., aus Richtung Hainichen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 80 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mittelsachsen

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