Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 68219, Gem. Mannheim-Rheinau, auf der B 36, Rtg. Mannheim begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät  Vitronic PoliScan Speed M1 mit Frontfoto 97 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Mannheim übersandte Zeugenfragebogen

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