Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 101,300, Ri. Frankfurt/Main, linke Spur, 2. Brücke begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialkabelmessung und Foto 124 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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