Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61, Ppl. “Sandberg”, km 361,7, FR Koblenz begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 159 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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