Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, auf der Großen Busecker Straße, Höhe Nr. 19, FR Großen Buseck die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 56 km/h mit Geschwindigkeitsmessung und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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