Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Glauchau, auf der Staatsstraße, in Höhe Kreuzung Meraner Straße, in Fahrtrichtung BAB 4 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das Lasermessverfahren mit LEIVTEC XV3 ergab 76 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Glauchau

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