Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Magdeburg, Landeshauptstadt, Magdeburg, Rothensee, A 2, km 83,0, Anfang Elbbrücke, Ri. Berlin um 32 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Frontfoto 92 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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