Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 105 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr

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