Mit 44 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Neuenburg, auf der BAB 5, km 779,860, Basel – Karlsruhe außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung Lasergerät PoliScan Speed mit Foto ergab 164 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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