Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Steddorfer Kreuz, auf der B 4, Kreuz, Bien.-Ebstorf, FR Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TRAFFIPHOT stat. Geschw. ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 22 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen

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