Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 28 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan F1 HP mit Foto ergab 78 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart
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