Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Weiden i.d.Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 144 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 44 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- ES3.0, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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