Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10119, Berlin, Torstraße 30 / Mollstraße mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.
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