Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Goch, Südring, Höhe Abschnitt 3, km 0,980 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor ES8.0 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 76 km/h mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve

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