Mit 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Plön, B 430, Ascheberger Str. 71, Richtung Plön außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Poliscan FM1 mit Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Plön
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