Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Zweibrücken, Gemarkung Zweibrücken, L 471, Bahneinschnitt, FR Coswig  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 81 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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