Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwering, An der Crivitzer Chaussee, ARAL-Tankstelle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 75 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin
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