Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bochum, auf der Günnigfelder Straße, Höhe HS.-Nr. 119-139, FR Kreisverkehr begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Multanova 6 F mit Frontfoto 47 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Bochum
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