Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wesel, auf der Feldstraße, FR B 70 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 54 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350 festgestellt. Die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 24 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Wesel übersandte Vordruck Anhörung

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