Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, auf dem Schleifmühlenweg, in Höhe Sternwarte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 60 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin
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