Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,8, FR Saarbrücken wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 140 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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