Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bimöhlen, auf der A 7, bei km 113,040, Rtg. Flensburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 34 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 154 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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