Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, auf der A 38, Höhe km 167,00, Ri. Leipzig. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Frontfoto 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

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