Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Weede, auf der BAB 20, Höhe Parkplatz Kronberg, FR Lübeck die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 105 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg

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