Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 137 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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