Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei Fahrbinde, auf der L 072, Abs. 120, Km 1,057, in Ri. Schwerin um 44 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messprotokoll der Geschwindigkeitsmessung, Bild
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim
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