Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 26817, Rhauderfehn – Klosermoor, K 53, 3. Südwieke 238 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Einseitensensor durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät ES3.0 wurden 78 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer
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