Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gem. Lehrte, auf der BAB 2, Höhe km 202,225, Station 2576, im Abschnitt 200, Ri. Berlin um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 85 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic – PoliScan, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover
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