Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ramstein-Miesenbach, Gemarkung Ramstein-Miesenbach,auf der BAB 6, Höhe km 633,3, Fahrtrichtung Mannheim begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messung mit Lasergerät und Foto 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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