Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit TraffiStar S 350 stationär durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Es wurden mit Frontfoto 72 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Brandenburg
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