Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Liebeshausen, auf der BAB 61, bei km 266,900, Gem. Liebeshausen, FR Ludwigshafen die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 164 km/h bei erlaubten 130 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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