Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10439 Berlin, auf der Bornholmer Str. Höhe Schönhauser Allee, Ri. Wisbyer Str. mit 32 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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