Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Esslingen, auf der B 10, Ausfahrt Berkheim, Rtg. Stuttgart um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Lasergerät Poliscan mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Esslingen am Neckar
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