Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Hamburg, Finkenwerder Str. / Vollhöfner Weiden um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Hamburg übersandte Anhörung
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