Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Minden, auf der Ringstraße, Höhe Roonstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 40 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät SpeedoPhot Radar HeckCAM 100 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Minden
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