Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, auf der A 61, bei km 34,640, RF Koblenz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 106 km/h durch Messung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Mönchengladbach

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