Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osterhusen auf der Osterhusener Straße, Höhe Haus Nr. 49, Richtung Hinte die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Messung mit LEIVTEC XV3 ergab 55 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich
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