Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, Abzweig Haage – Abzweig Wagenitz, Abs. 650, bei km 0,80, in Ri. Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 107 km/h mit VÜ-Gerät M5 digital mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Havelland

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