Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Brücke Fahrbinde, auf der BAB 14, bei km 3,035, Kreuz Schwerin um 28 km/h bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden 158 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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